Sprechstunde des Vorstandes 2017


In der Sprechstunde können sie Fragen an den Vorstand stellen.

Nutzen Sie bitte auf jeden Fall, die vorgesehene Zeit!

Vorstandsmitglieder sind genau wie Sie, nur Mitglieder des Vereines!

Auch Sie und Ihre Familien haben ein Recht auf Erholung und Ruhe.

Datum

28.01.2017

25.02.2017

25.03.2017

22.04.2017

20.05.2017

17.06.2017

12.08.2017

09.09.2017

07.10.2017

04.11.2017

02.12.2017

Tag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Zeit

17:00 - 18:00 Uhr

17:00 - 18:00 Uhr

17:00 - 18:00 Uhr

17:00 - 18:00 Uhr

17:00 - 18:00 Uhr

17:00 - 18:00 Uhr

17:00 - 18:00 Uhr

17:00 - 18:00 Uhr

17:00 - 18:00 Uhr

17:00 - 18:00 Uhr

17:00 - 18:00 Uhr


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Arbeitseinsätze 2017


Die Arbeitseinsätze sind abhängig von der Witterung. Die Festlegung des Arbeitsortes, erfolgt unmittelbar vor dem Einsatz. Jedes Vereinsmitglied ist laut Gartenordnung vom 25.10.2008 verpflichtet, an einem Arbeitseinsatz von 5 Stunden teilzunehmen. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde hat jedes Vereinsmitglied 10,00 € an dem Verein zu entrichten! Bei schlechten Wetter, (wie Regenwetter) wird der Arbeitseinsatz neu festgelegt, nicht aufgehoben! Neue Termine sind im Schaukasten und hier in unserer Webseite zu finden.

Datum

22.04.2017

06.05.2017

20.05.2017

17.06.2017

15.07.2017

12.08.2017

09.09.2017

07.10.2017

Tag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Samstag

Ort

Garten 34

Garten 34

Garten 34

Garten 34

Garten 34

Garten 34

Garten 34

Garten 34

Zeit

07:00 Uhr

07:00 Uhr

07:00 Uhr

07:00 Uhr

07:00 Uhr

07:00 Uhr

07:00 Uhr

07:00 Uhr


Bei Rückfragen bitte an Herrn Ralf Grimmstein

über 0152 33855808 oder trucker330_ralf@gmx.de

                                     oder an Herrn Marko Gahr 0172 3567724 wenden.

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Stromgeldabrechnung 2017


Freust Dich,

beim bequemen Stromverbrauch,

so sei`s beim Zahlen bitte auch!


Datum

03.09.2017

09.09.2017

Tag

Sonntag

Samstag

Ort

Vereinsheim

Vereinsheim

Zeit

08:30-11:30 Uhr

14:00-17:00 Uhr




Sollten sie diese Termine nicht wahrnehmen können, melden sie sich rechtzeitig vor diesen Termin! Ein nicht Erscheinen zu diesen Terminen wir einer Zahlungsverweigerung gleichgestellt! Die Stromkosten sind zu diesen Terminen in  "Bar" zu entrichten!


Nach Paragrafen 9 Punkt 3 unserer Satzung ist jedes Mitglied verpflichtet (auch bei geringen oder Nichtverbrauch) seinen Stromzählerstand zu melden.


Bringen sie bitte zu diesen Termin ihren Zählerstand mit, machen sie nach Möglichkeit ein Bild mit Handy oder Digitalkamera von ihrem Zählerstand.


Bei der Zählerablesung beachten:

Nur die Zahlen vor dem Komma aufschreiben.

Beispiel-Zählerstand:   38996,239

Aufschreiben nur:         38996


Rechenbeispiel: von 1kw/h mit 0,30 €

Zählerablesung!

Neuer Zählerstand:  38996 kw/h

Alter Zählerstand:  - 38910 kw/h

-------------------------------------------

Differenz ergibt:             86 kw/h

=========================

Berechnung!

(Ansatz)   1 kw/h  = 0,30 €

           86 kw/h  =   X    €

 

(Gleichung) 86  kw/h  x  0,30 €

               ------------------------- = X     

                          1 kw/h

(Nebenrechnung)   86 x 0,30 € = 25.80 €

                 X = 25,80 €

Zu zahlen wären 25,80 €

Eine dringende und ernste Mahnung!

Wer trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bezahlt, wird von der Stromzufuhr getrennt !

Nach Begleichen der ausstehenden Rechnung und Bezahlen einer Gebühr von 50,00 € !

Kann die Stromzufuhr wieder freigeschaltet werden !


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